Vorsorge

Schon zu Lebzei­ten können Sie für sich selbst oder einen Ange­hö­ri­gen einen Ruhe­baum auswäh­len. Dies trägt in vielen Fällen zu einer Entlas­tung im eigent­li­chen Trau­er­fall bei.

Gleich­zei­tig gibt dies die Möglich­keit seine letz­ten Ange­le­gen­hei­ten eigen­stän­dig und selbst­be­stimmt zu regeln. Und für die Hinter­blie­be­nen ist die Gewiss­heit beru­hi­gend im Sinne des Verstor­be­nen zu handeln, ihn beizu­set­zen an dem Ort, den er selbst dafür bestimmt hat. Jede Ruhe­stätte wird nur einmal verge­ben und gehört dem Erwer­ber bis zum Jahr 2110.

Führungen

Die Waldruh St. Katha­ri­nen steht Besu­chern jeder­zeit offen.

Bei einer öffent­li­chen Führung können Sie sich in Beglei­tung unse­rer Mitar­bei­ter ein Bild machen.

Diese finden jeden 1. und 3. Sams­tag im Monat statt.

Die nächs­ten Termine hier­für sind:

  • Sams­tag, 05.08.2023; 11 Uhr
  • Sams­tag, 19.08.2023; 11 Uhr
  • Sams­tag, 02.09.2023; 11 Uhr

Sie können ebenso gerne einen persön­li­chen Termin zur Auswahl eines Ruhe­bau­mes mit uns vereinbaren.

Treff­punkt ist immer der Park­platz 1.

Kategorien und Preise

Jeder Ruhe­baum ist einer bestimm­ten Kate­go­rie zuge­ord­net, die den Preis bestimmt. Entschei­dend sind Lage, Dimen­sion und Beson­der­heit des Baumes.

Dabei können unter­schied­li­che Vari­an­ten gewählt werden, die auf der Fläche durch farb­li­che Plaket­ten gekenn­zeich­net sind:

  • Kauf eines ganzen Ruhe­bau­mes mit bis zu 12 Ruhe­stät­ten (rote Plakette)
  • Kauf einer einzel­nen Ruhe­stätte unter einem Ruhe­baum (blaue Plakette)

Selbst­ver­ständ­lich können auch mehrere neben­ein­an­der­lie­gende Ruhe­stät­ten an einem solchen Baum erwor­ben werden.

Baumpreise

Erwerb eines ganzen Ruhe­bau­mes mit 12 Ruhestätten

derzeit nur Kate­go­rie 4: 6.500 — 9.000 €

Platzpreise

Erwerb einer einzel­nen Ruhe­stätte an einem Ruhebaum

Kate­go­rie 1: 500 €
Kate­go­rie 2: 850 €
Kate­go­rie 3: 1.100 €
Kate­go­rie 4: 1.350 — 1.900 €

Darüber hinaus stehen auch Find­linge anstelle eines Baumes zur Verfügung.

Ruhe­stät­ten der Kate­go­rie 1 werden zugewiesen.

Die Beiset­zung selbst wird im Ster­be­fall mit 280,- € berech­net.