Schon zu Lebzeiten können Sie für sich selbst oder einen Angehörigen einen Ruhebaum auswählen. Dies trägt in vielen Fällen zu einer Entlastung im eigentlichen Trauerfall bei.
Gleichzeitig gibt dies die Möglichkeit seine letzten Angelegenheiten eigenständig und selbstbestimmt zu regeln. Und für die Hinterbliebenen ist die Gewissheit beruhigend im Sinne des Verstorbenen zu handeln, ihn beizusetzen an dem Ort, den er selbst dafür bestimmt hat.
Führungen
Die Waldruh St. Katharinen steht Besuchern jederzeit offen.
Bei einer öffentlichen Führung können Sie sich in Begleitung unserer Mitarbeiter ein Bild machen.
Diese finden jeden 1. und 3. Samstag im Monat statt.
Die nächsten Termine hierfür sind:
- Samstag, 07.12.2024; 11 Uhr
- Samstag, 21.12.2024; 11 Uhr
- ENTFÄLLT Samstag 04.01.2025 ENTFÄLLT
- Samstag, 18.01.2025; 11 Uhr
Sie können ebenso gerne einen persönlichen Termin zur Auswahl eines Ruhebaumes mit uns vereinbaren.
Treffpunkt ist immer der Parkplatz 1.
Kategorien und Preise
Jeder Ruhebaum ist einer bestimmten Kategorie zugeordnet, die den Preis bestimmt. Entscheidend sind Lage, Dimension und Besonderheit des Baumes.
Dabei können unterschiedliche Varianten gewählt werden, die auf der Fläche durch farbliche Plaketten gekennzeichnet sind:
- Kauf eines ganzen Ruhebaumes mit bis zu 12 Ruhestätten (rote Plakette)
- Kauf einer einzelnen Ruhestätte unter einem Ruhebaum (blaue Plakette)
Selbstverständlich können auch mehrere nebeneinanderliegende Ruhestätten an einem solchen Baum erworben werden.
Baumpreise
Erwerb eines ganzen Ruhebaumes mit 12 Ruhestätten
Platzpreise
Erwerb einer einzelnen Ruhestätte an einem Ruhebaum
Darüber hinaus stehen auch Findlinge anstelle eines Baumes zur Verfügung.
Ruhestätten der Kategorie 1 werden zugewiesen.
Die Beisetzung selbst wird im Sterbefall mit 390,- € berechnet.
Ruhezeit
Die Ruhezeit für Ruhestätten an Gemeinschaftsbäumen beträgt 20 Jahre.
Diese gilt ab dem Tag der Beisetzung.
Ruhestätten, die auf Vorsorge gekauft werden, gehören dem Käufer solange, bis die Beisetzung stattgefunden hat und erst ab dann läuft die Ruhezeit.
Besonderheit „Verbundenes Nutzungsrecht“:
Bei zwei Ruhestätten ab Kategorie 2, die gleichzeitig erworben werden, beginnt die Ruhezeit erst ab dem Tag der zweiten Beisetzung.
So muss auch bei Beisetzungen, die zeitlich weit voneinander entfernt stattfinden, die Ruhestätte nicht nachgekauft, bzw. verlängert werden.