Vorsorge

Schon zu Lebzei­ten können Sie für sich selbst oder einen Ange­hö­ri­gen einen Ruhe­baum auswäh­len. Dies trägt in vielen Fällen zu einer Entlas­tung im eigent­li­chen Trau­er­fall bei.

Gleich­zei­tig gibt dies die Möglich­keit seine letz­ten Ange­le­gen­hei­ten eigen­stän­dig und selbst­be­stimmt zu regeln. Und für die Hinter­blie­be­nen ist die Gewiss­heit beru­hi­gend im Sinne des Verstor­be­nen zu handeln, ihn beizu­set­zen an dem Ort, den er selbst dafür bestimmt hat. 

Führungen

Die Waldruh St. Katha­ri­nen steht Besu­chern jeder­zeit offen.

Bei einer öffent­li­chen Führung können Sie sich in Beglei­tung unse­rer Mitar­bei­ter ein Bild machen.

Diese finden jeden 1. und 3. Sams­tag im Monat statt.

Die nächs­ten Termine hier­für sind:

  • Sams­tag, 06.07.2024; 11 Uhr
  • Sams­tag 20.07.2024; 11 Uhr
  • Sams­tag, 03.08.2024; 11 Uhr
  • Sams­tag, 17.08.2024; 11 Uhr

Sie können ebenso gerne einen persön­li­chen Termin zur Auswahl eines Ruhe­bau­mes mit uns vereinbaren.

Treff­punkt ist immer der Park­platz 1.

Kategorien und Preise

Jeder Ruhe­baum ist einer bestimm­ten Kate­go­rie zuge­ord­net, die den Preis bestimmt. Entschei­dend sind Lage, Dimen­sion und Beson­der­heit des Baumes.

Dabei können unter­schied­li­che Vari­an­ten gewählt werden, die auf der Fläche durch farb­li­che Plaket­ten gekenn­zeich­net sind:

  • Kauf eines ganzen Ruhe­bau­mes mit bis zu 12 Ruhe­stät­ten (rote Plakette)
  • Kauf einer einzel­nen Ruhe­stätte unter einem Ruhe­baum (blaue Plakette)

Selbst­ver­ständ­lich können auch mehrere neben­ein­an­der­lie­gende Ruhe­stät­ten an einem solchen Baum erwor­ben werden.

Baumpreise

Erwerb eines ganzen Ruhe­bau­mes mit 12 Ruhestätten

derzeit nur Kate­go­rie 4: 6.500 — 9.000 €

Platzpreise

Erwerb einer einzel­nen Ruhe­stätte an einem Ruhebaum

Kate­go­rie 1: 590 €
Kate­go­rie 2: 850 €
Kate­go­rie 3: 1.100 €
Kate­go­rie 4: 1.350 — 1.900 €

Darüber hinaus stehen auch Find­linge anstelle eines Baumes zur Verfügung.

Ruhe­stät­ten der Kate­go­rie 1 werden zugewiesen.

Die Beiset­zung selbst wird im Ster­be­fall mit 390,- € berech­net.

Ruhezeit

Die Ruhe­zeit für Ruhe­stät­ten an Gemein­schafts­bäu­men beträgt 20 Jahre.
Diese gilt ab dem Tag der Beiset­zung.
Ruhe­stät­ten, die auf Vorsorge gekauft werden, gehö­ren dem Käufer solange, bis die Beiset­zung statt­ge­fun­den hat und erst ab dann läuft die Ruhezeit.


Beson­der­heit „Verbun­de­nes Nutzungs­recht“:
Bei zwei Ruhe­stät­ten ab Kate­go­rie 2, die gleich­zei­tig erwor­ben werden, beginnt die Ruhe­zeit erst ab dem Tag der zwei­ten Beiset­zung.
So muss auch bei Beiset­zun­gen, die zeit­lich weit vonein­an­der entfernt statt­fin­den, die Ruhe­stätte nicht nach­ge­kauft, bzw. verlän­gert werden.